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Pressemitteilung

Vermeidung unnötiger Wechselfeldbelastung bei Photovoltaikanlagen

Antrag von ÖDP-Kreisrat Peter-Michael Schmalz im Kreistag Kelheim

Hiermit stelle ich folgenden Antrag (ergänzt meinen vom Kreisausschuss beschlossenen grundsätzlichen Antrag zur Verpachtung von weiteren Landkreis-Liegenschaften für die Nutzung zur Stromgewinnung mittels Photovoltaik-Anlagen):

Bei der Vergabe der Dächer/Liegenschaften zur Nutzung durch PV-Anlagen sind folgenden Vorgaben in die Pachtverträge aufzunehmen:

1. Es dürfen nur Wechselrichter zum Einsatz kommen, bei denen eine Trennung zwischen dem AC- und DC- Bereich (hat nichts mit der Musikgruppe zu tun) dergestalt erfolgt, dass keine elektromagnetische Feldübertragung des Wechselstromnetzes in den Gleichstrombereich erfolgt. Dies wird in aller Regel dadurch gewährleistet, das keine trafolosen Wechselrichter zum Einsatz kommen.

2. Die Datenfernübertragung der Loggerdaten darf nicht mittels Mobilfunk (z. B. GSM-Modul) erfolgen. Sie hat, falls überhaupt eine Datenübertragung vom Pächter gewünscht wird, leitungsgebunden über Telefon zu erfolgen. Dies kann relativ einfach dadurch gewährleistet werden, dass dem Pächter z. B. die Möglichkeit eingeräumt wird, über die vorhandene Telefonanlage ab 20.00 Uhr eine Fernabfrage (ähnlich Telefonanrufbeantworteranfrage) zu gestatten (dauert nur wenige Minuten). In den Vertrag kann ein Geringfügigkeits-Passus aufgenommen werden, dass anfallende Telefongebühren z.B. über € 5,-- pro Jahr zu ersetzen sind (falls nicht ohnehin eine Flatrate beim jeweiligen Telefonanschluss vereinbart ist).

3. Die interne Datenübertragung von Wechselrichter zu Wechselrichter darf nur leitungsgebunden erfolgen. Eine Funk-Datenübertragung (z. B. mittels W-LAN) ist nicht zulässig. Gestattet ist die interne Datenübertragung zusätzlich mit Infrarot (Licht)-Technik.

Begründung:

Bei Umsetzung dieser Vorgaben ist gewährleistet, dass keine zusätzliche relevante elektromagnetische Feldbelastung z. B. in Schulräumen unmittelbar unter dem Dach mit einer PV-Anlage entsteht. Da PV-Anlagen nur Gleichstrom produzieren, ist zwar vom Prinzip her durch die PV-Anlage selbst eine gesundheitsrelevante Feldwirkung von vorne herein ausgeschlossen. Ein Problem könnte nur dann entstehen, wenn keine physikalische Trennung vom Wechselstromfeld des Netzbetreibers bei der Übergabe des Gleichstroms über den Wechselrichter an das Wechselstromnetz erfolgt, oder als Zusatzgerät ein Mobilfunksender für die Datenfernübertragung eingerichtet wird. Daher meine vorbeugenden Anträge.

Hinweis: Alle diese Vorgaben werden auf meine Veranlassung hin im Verantwortungsbereich des Marktes Langquaid umgesetzt.

Peter-Michael Schmalz

Kreisrat

Referent und Ausschussvorsitzender für den Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz des Marktes Langquaid

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