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Pressemitteilung

Verfahrensschritte und ÖDP-Initiativen die KEH 30 betreffend

Zusammenfassung von ÖDP-Kreisrat Peter-Michael Schmalz der Schritte, die letztlich doch zum Einstellen der Planungen für die Neutrassierung der KEH 30 bei Lindkirchen geführt haben

Angesichts der jetzigen Situation ist es gerade auch für künftige Entscheidungsprozesse in diesem Gremium notwendig, über die Art und Weise des Zustandeskommens dieses Ablehnungsbescheides zu sprechen. Hierzu ein paar Stichpunkte des Verfahrens, welches seit 1996 lief:

1. Sitzung Kreisausschuss vom 14.01.02

Auf meinen Antrag vom 25.12.01, wird der Verkehrsgutachter

persönlich zur Befragung durch die Kreisräte in diese Sitzung geladen. Aufgrund meiner Nachfragen in der Sitzung stellt sich heraus, dass er lediglich eine Verkehrsprognose auf der Basis von deutschen Durchschnittszahlen für Kreisstraßen erstellt hat und keine Verkehrsanalyse auf der Basis der tatsächlichen Unfallzahlen vor Ort erstellt hat.

2. Sitzung Kreisausschuss vom 19.02.02

In dieser Sitzung sollte die Entscheidung über das Ja oder Nein einer Neutrassierung fallen. Hierzu hatte ich folgenden Antrag vom 02.12.2001 eingebracht:

1. Die Planungen für eine Neutrassierung der KEH 30 werden endgültig eingestellt.

2. Die KEH 30 wird, sobald es die Haushaltslage zulässt, auf

der bestehenden Trasse saniert.

Auszug aus der Begründung:

„Ich habe meine o. g. Anträge gestellt, um im Interesse der Bürgerinnen und Bürger von Lindkirchen, aber auch der Steuerzahler allgemein, dem jahrelangen Trauerspiel ein Ende zu bereiten, und um das vollkommen

aussichtslose, ca. DM 130.000,-- teure Planfeststellungsverfahren für eine Neutrassierung (Wahrscheinlichkeit der Genehmigung der Neutrassierung unter 5% nach Aussage der zuständigen Stelle an der Regierung von Niederbayern) zu verhindern.“

In einer Zeit, in der alle Kreistagsfraktionen vehement nach Einsparungsmöglichkeiten im Kreishaushalt suchen, wäre es angesichts der o. g. Fakten einfach nicht mehr vermittelbar, weiteres Geld in den Sand zu setzen.

In der Sitzung stellt sich darüber hinaus heraus, dass der vom Landkreis teuer bezahlte Fachanwalt sich auf keine Erfolgprognose einlässt.

Beschluss: Meine Anträge werden trotzdem abgelehnt.

2. Sitzung Kreisausschuss vom 20.03.02, Antrag vom 22.02.2002

Für diese Sitzung hatte ich folgenden Antrag eingebracht:

Der Beschluss des Kreisausschusses vom 19.02.02 wird aufgehoben.
Der Kreisausschuss tritt erneut in die Beratung über das

weitere Verfahren KEH 30 ein.
Der Landrat gestattet den zuständigen Fachleuten des Naturschutzsachgebietes und des Verkehrssachgebietes, sowie dem zuständigen Fachjuristen des LRA Kelheim die Beantwortung von Fragen der Kreisräte in der betreffenden Sitzung.
Der Kreisausschuss beschließt im Interesse der Anlieger die zügige Sanierung der bestehenden KEH-30 Trasse unter angemessener Berücksichtigung der Anwohnerbelange (Auslegung der Trasse auf 10-jähriges Hochwasser, Flüsterasphalt) und stellt alle Planungen für eine außerörtliche Trasse ein.

Auszug aus der Begründung:

„Die Differenz zwischen außerörtlicher und innerörtlicher

Variante beträgt somit exakt 0,08 V/J.

Unter Berücksichtigung des gutachterlichen Außerachtlassens der gefährdungserhöhenden Positionen bei der außerörtlichen Trasse ist nicht

nur mit einer weiteren Reduzierung der prognostizierten Differenz der Unfallzahlen zwischen den beiden Trassen, sondern sogar mit einer Umkehr des Gefährdungspotentiales zu rechnen.

Beachte: Der Verkehrsgutachter hat in der Kreisausschusssitzung vom 19.02.02 gesagt, dass er bei Abfassung der Prognose die tatsächlichen Unfallzahlen nicht kannte (da kein Gutachtensauftrag). Sollten diese jedoch sehr niedrig sein, dann kommen wir einen Bereich, in dem statistische Aussagen nicht mehr möglich sind. Damit fällt das gesamte Rechtsgutachten.

Beschluss: „Auf Antrag der Kreisrat Egger (FW) und

Schlamminger (SLU) soll sich der Kreisausschuss nicht mit dem Antrag von Kreisrat Schmalz befassen.“

Ergebnis: 10 dafür 2 dagegen (Kreisräte Dr. Brandl und Schmalz)

3. Sitzung Kreisausschuss vom 27.09.06, Antrag ÖDP vom 25.09.06

Ablehnung der Planfeststellungseröffnung seitens der Regierung von Niederbayern wird dem Kreisausschuss vorgelegt. Auf ÖDP-Antrag beziffert der Landrat die externen Kosten in Sachen KEH-Planfeststellung mit

bisher ca. 109.000 Euro. Der Kreisausschuss entscheidet gegen die ausdrückliche Warnung von ÖDP-Kreisrat Peter-Michael Schmalz mit 6 : 5 Stimmen für eine Klage gegen die Ablehnung der Regierung von Niederbayern auf Eröffnung eines Planfeststellungsverfahren für eine außerörtliche Trasse der KEH auf 740 m Länge. Für die Klage haben 3 CSU-Kreisräte (Gural, Kirzinger, Kreitczick), 2 FW-Kreisräte (Wachs, Faltermeier) und SLU (Schweiger), gegen die Klage ÖDP (Peter-Michael Schmalz),

3 SPD-Kreisräte (Schug, Reimer, Groeben) und Landrat Faltermeier (der sich hiermit erstmals nach 10 Jahren gegen die außerörtliche Trasse ausgesprochen hat) gestimmt.

4. Sitzung Kreisausschuss vom 19.05.08, Antrag vom 14.05.2008

Für die ÖDP im Kreistag Kelheim stelle ich folgende Anträge

in Sachen KEH 30:

Jedem Mitglied des Kreisausschusses wird unverzüglich vor der Sitzung am 19.05.08 das bereits seit etlichen Tagen im Landratsamt vorliegende schriftliche Urteil des VG Regensburg in Sachen KEH 30 zur Verfügung gestellt.

Begründung: Jedes Kreisausschussmitglied soll nicht nur aufgrund der mündlichen Information durch den Vortrag des Landrats in der Sitzung oder einer erst in der Sitzung ausgeteilten Tischvorlage, sondern anhand des vollständigen Urteilstextes, der in Ruhe zu Hause von jedem Kreisrat gelesen und bewertet werden kann, über das weitere Vorgehen entscheiden können.

Jedem Kreisausschussmitglied sind rechtzeitig vor der Sitzung die bis jetzt in Sachen KEH-30-Neutrassierung entstandenen externen und

internen Kosten mitzuteilen (meinem Kenntnisstand nach dürften diese mittlerweile bei weit über 100.000 Euro liegen).

Begründung: Jedem Kreisausschussmitglied, insbesondere auch den neuen Mitgliedern und ebenso der Öffentlichkeit ist bekannt zu geben, wie viel Steuermittelausgaben die bisherigen Mehrheitsentscheidungen des Kreisausschusses in dieser Sache bis jetzt verursacht haben.

Der Landkreis verzichtet auf Rechtsmittel gegen das Urteil des VG Regensburg, welches die Errichtung einer außerörtlichen Trasse der KEH 30 durch den Landkreis Kelheim als unzweifelhaft unzulässig erachtet.

Begründung: Naturschutzrechtliche, naturschutzfachliche, verkehrsrechtliche- und verkehrstechnische Gründe sprechen eindeutig gegen eine außerörtliche Trassierung der KEH 30.

Ergebnis und Erfolg:

1) Landrat übersendet Urteil noch vor der Sitzung.

2) Berufung wird gegen KEH 30-Urteil wird nicht eingelegt (Kreisausschuss einstimmig). Damit hat der 12-jährige Kampf der ÖDP an vorderster Stelle gegen eine von Anfang an seit 1996 rechtlich nie durchsetzbare außerörtliche KEH 30-Trasse, sowie der Einsatz gegen die weitere

Verschwendung von Steuergeldern endlich ein gutes Ende gefunden.

3) Landrat hat in der Sitzung nicht die gewünschten Zahlen parat, sichert aber ein nachträgliche Übersendung zu.

5. Fazit:

Eine Mehrheit von Landrat, CSU, FW und SLU hat hier entgegen den von der ÖDP detailliert und mehrfach vorgetragenen größten Bedenken einen „finanziellen Kamikazekurs mit Totalschadensergebnis gefahren“. Nicht nur aufgrund der massiven Bedenken von Seiten der ÖDP, sondern auch angesichts der klaren Aussagen des zuständigen Juristen des Landratsamtes, Dr. Fischer, (dem vom Landrat 2006 als Dank für seine klaren Äußerungen ein Maulkorb in Sachen

KEH 30 verpasst wurde), sowie der Aussagen der Regierung von Niederbayern im Vorfeld der Entscheidungen, hatte jeder im Ausschuss gewusst was Sache ist. Es kann also keiner dieser Mandatsträger sagen, er hätte nichts gewusst, oder als Entschuldigung vorbringen, dass man nachher immer schlauer sei.

Man wollte eben mit dem Kopf durch die Wand. Das hat den Steuerzahler bis 2006 ca. € 109.000 an externen Auslagen gekostet. Hinzu kommen noch die Planfeststellungskosten und die Gerichts- und Anwaltskosten, sowie die internen Personal- und Sachkosten, so dass die Kosten für das jahrzehntelange Luftschlossbauen zum Einfangen von Wählerstimmen in Lindkirchen durch Landrat,

CSU, FW und SLU bis 2006 ca. 120.000 und bis Mitte 2008 durch CSU, SLU und FW ca. € 150.000 betragen haben (nach dem Verzicht des Kreisausschusses auf Berufung gegen das die ÖDP-Argumentation zu 100% bestätigende und für die Kreisausschussmehrheit aus CSU/SLU und FW vernichtende Urteil von Frühjahr 2008)

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