Pressemitteilung
Procedere bei der alljährlichen Neuanschaffung des Landrats-Dienstwagens
Antrag von ÖDP-Kreisrat Peter-Michael Schmalz im Kelheimer Kreistag
Jedes Jahr wird dem Landrat auf seinen Antrag hin ein neuer Dienstwagen zur Verfügung gestellt. Zu diesem Themenbereich stelle ich für die ÖDP im Kreistag Kelheim folgende Anträge:
1. Formaler Bereich
a) Die Beschaffung eines neuen Dienstwagens muss immer auf der Tagesordnung der jeweiligen Sitzung des Kreisausschusses aufgeführt sein. Eine Behandlung des Themas unter Sonstiges, wie in vergangenen Jahren mehrmals geschehen, hat zu unterbleiben.
b) Den Ausschussmitgliedern sind rechtzeitig mit der Einladung zur Sitzung die Antragsunterlagen in Sachen Dienstwagen zu übersenden. Eine lediglich mündliche Darlegung des Antrages, wie immer in der Vergangenheit praktiziert, hat zu unterbleiben. Auch die Behandlung lediglich
als Tischvorlage hat zu unterbleiben.
Begründung zu a) und b):
Die Kreisräte sind per Eid die Verpflichtung eingegangen, nach bestem Wissen und Gewissen zu einem Thema zu entscheiden. Dies ist nicht möglich, wenn den Kreisräten (egal zu welchem Thema) nicht ausreichend Zeit zur Vorbereitung eines Tagesordnungspunktes oder gar zur Beantragung von Alternativen gegeben wird. Aus diesem Grund sehen Landkreis- und Geschäftsordnung vor, dass die Einladungen plus Anlagen zur Sitzung rechzeitig vorher (hier 14 Tage) versandt werden müssen. In den letzten Monaten passierte es immer häufiger, dass den Kreisräten Tischvorlagen im Sitzungsverlauf zu verschiedensten Themen mit vielseitigem Umfang zur sofortigen Entscheidung vorgelegt werden. Mit diesem Procedere muss endlich grundsätzlich (egal bei welchem Thema) Schluss sein.
c) Die Beratung und Entscheidung über die Anschaffung des alljährlich neuen Dienstwagens des Landrates hat künftig in öffentlicher Sitzung zu erfolgen.
Begründung zu c)
Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, zu erfahren, wer z.B. für oder gegen die Beschaffung eines umweltfreundlichen oder – umweltschädlicheren Autos stimmt. Die bisherige, seit vielen Jahren praktizierte Geheimhaltung des Argumentations- und Abstimmungsverhaltens zur Umweltfreundlichkeit bzw. –schädlichkeit hat keine gesetzliche Rechtsgrundlage. Ganz im Gegenteil. Aus demokratischen Gründen ist eine öffentliche Behandlung sogar geboten. Der Wähler muss für sein Wahlverhalten sicher wissen, wer sich nicht nur in Wahlprospekten und Wahlveranstaltungen für ein bestimmtes Thema (z. B. hier für konsequenten Umweltschutz) positioniert, sondern dann auch tatsächlich, wenn es ans Eingemachte geht, bei den entscheidenden Abstimmungen zu seinen öffentlichen Aussagen steht.
2. Inhaltlicher Bereich
Der Landrat legt künftig dem Kreisausschuss nicht nur (wie bisher von ihm alljährlich praktiziert) wenige Angebotsalternativen aus dem knapp 300-PS-Bereich, sondern auch Versionsangebote niedrigerer PS-Klassen mit besonders klimafreundlicher Motorisierung vor. Auch mehrere Angebote über
Dienstfahrzeuge mit einem von der EU als Zielvorgabe formulierten CO2-Ausstoß von ca. 120 g CO2 pro gefahrenem Kilometer sind vorzulegen.
Begründung:
Das jetzige Dienstfahrzeug des Landrats ist (wie in den vergangenen Jahren auch) ein BMW 535d. Er hat laut Verwaltungsangaben 286 PS und einen CO2-Ausstoß von 182 g CO2/km. Bei gleichem Raumangebot wäre z.B. auch die Nutzung eines BMW 520 mit 177 PS möglich. Der CO2-Ausstoß wäre dabei um ca. 40 g CO2/km niedriger. Es gibt jedoch darüber hinaus etliche weitere Angebote insbesondere auch von deutschen Herstellern, die bei gutem Raumangebot weit unter dem jetzigen Schadstoffausstoß des zur Zeit vom Landrat gefahren
Fahrzeugtyps liegen.
Gewährleistung der Glaubwürdigkeit der Politiker gegenüber den Bürgern:
Auf meinen Antrag hin hat der Umweltausschuss des Landkreises gegen den Widerstand von Landrat Faltermeier in seiner Sitzung am 31.07.08 u. a. beschlossen: „Der Landkreis Kelheim folgt dem Beispiel der Teilnehmerstaaten des Kyoto-Protokolls, der EU, der Bundesrepublik Deutschland und des
Freistaates Bayern und setzt auch für sich ein zahlenmäßig klar definiertes Klimaschutzziel in seinem eigenen Verantwortungsbereich fest. Das Klimaschutzziel wird wie folgt definiert: Einsparung von 40% CO2 als Leitparameter bis zum Jahr 2020 im Vergleich zum Jahr 1990 als Berechnungsbasis. Der Grad der Zielerreichung wird jährlich dokumentiert.“
Vor diesem Hintergrund ist es nur sachgerecht, auch diesen heiklen Bereich, das vom Steuerzahler finanzierte Dienstauto des Landrats, diesem Ziel zu unterwerfen.
Peter-Michael Schmalz,
Kreisrat,
ÖDP-Sprecher im Kreistag Kelheim