Pressemitteilung
Neutrale Rechtsaufsicht bei bayerischen Landratsämtern längst überfällig
ÖDP-Landtagslistenkandidat Dr. Ralf Schramm reicht im bayerischen Landtag eine Petition für eine neutrale Rechtsaufsicht der bayerischen Landratsämter über die Ihnen unterstellten Gemeinden ein. Er will erreichen, dass das, was in anderen Bundesländern längst rechtlicher Standard ist, endlich auch den bayerischen Bürgern zugebilligt wird.
Attenhofen
Eine gemeinsame Petition der ÖDP-Ortsverbände Attenhofen und Mainburg für eine Änderung des Art. 108 der Bayerischen Gemeindeordnung ist gescheitert. Die Petition wurde kürzlich in öffentlicher Sitzung im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport behandelt.
Mit der Petition wollten die ÖDP-Ortsverbände mehr Chancen für den Bürger bei Eingaben und Beschwerden bei den Rechtsaufsichtsbehörden der Kommunen erreichen. Das sei kaum möglich, wenn die Gemeinden nach dem Gesetzestext geschützt werden sollten. Nach Meinung der Ortsverbände ist der Gesetzestext ein Relikt aus der Entstehungszeit der Gemeindeordnung 1952 und längst überholt. Insbesondere wollten die Ortsverbände erreichen, dass an oberster Stelle steht, dass die Aufsichtsbehörden darauf achten sollen, dass die Gemeinden die Gesetze einhalten. Genau das steht in den Gemeindeordnungen der meisten anderen Bundesländern. Bayern ist da eine Ausnahme. Nachdem nun die Stellungnahme der Bayerischen Staatsregierung und das Ausschussprotokoll vorliegen, ist klar, dass der Bürger wohl weiterhin keine guten Karten im Umgang mit den Aufsichtsbehörden haben wird.
Zwar versuchte der Sprecher der Unterzeichner der Petition, Dr. Ralf Schramm, Gemeinderatsmitglied in Attenhofen und ÖDP-Landtagsdirektkandidat des Landkreises Kelheim, die Ausschussmitglieder mit dem Hinweis zu überzeugen, dass die kritisierten Formulierungen den Eindruck erweckten, die Rechtsaufsicht in Bayern solle nicht so genau hinsehen, wenn die Gemeinden es mit der Einhaltung der Gesetze nicht so genau nähmen und die Gemeinden um jeden Preis schützen.
Der Ausschussvorsitzende von Bündnis 90 / Die Grünen merkte an, dass in der Kommunalaufsicht massive Defizite existierten, dies lehrten Stellungnahmen von Landratsämtern zu Eingaben immer wieder. Auch das FDP-Mitglied räumte, zwar weitaus vorsichtiger, ein, dass der Ermessensspielraum der Rechtsaufsicht im einen oder anderen Fall zu weit ausgelegt werden könne. Dennoch sahen die Ausschussmitglieder mit Ausnahme von Bündnis 90 / Die Grünen keinen Handlungsbedarf. Damit ist die Petition für erledigt erklärt.
Foto: Nach der Ausschusssitzung. ÖDP-Landtagsdirektkandidat Dr. Ralf Schramm vor dem
Bayerischen Landtag. (Foto: Enikö Schramm)