Pressemitteilung
Nebentätigkeiten von Landrat Hubert Faltermeier
hier: Schaffung von mehr Transparenz, Untersagung einer Nebentätigkeit Antrag der ÖDP im Kreistag Kelheim
Die ÖDP im Kreistag Kelheim stellt für die nächste Kreistagssitzung (09.05.05) folgende
Anträge:
Der Kreistag untersagt Landrat Hubert Faltermeier mit sofortiger Wirkung die Ausübung seiner bisherigen privatwirtschaftlichen Nebentätigkeit beim Eon-Konzern (s. Beispiel der Untersagung der Nebentätigkeit von Kelheims Bürgermeister Matthes bei einem privaten Energieversorgungsunternehmen durch den Kelheimer Stadtrat am 31.01.05).
Den Kreisräten wird mit der Einladung zur Sitzung eine Kopie des bisher dem Kreistag (Dienstherrn) vorenthaltenen Originalantrages von Landrat Faltermeier vom 27.11.96 zur Genehmigung seiner gegenständlichen Nebentätigkeit vorgelegt. Ebenso wird dem Dienstherrn das vom Landrat im Januar 2005 in der Presse erwähnte Prüfungsergebnis des Landkreistages zu seiner gewünschten Nebentätigkeit aus dem Jahr 1996 übersandt.
Der Landrat übersendet mit der Einladung zur Sitzung an alle Kreisräte (Dienstherr) eine Gesamttabelle, in welcher nach Jahren geordnet die getrennt aufgelisteten jährlichen Gesamtsummen (bzw. -aufstellungen)
a) seiner seit 1996 bis heute von der Bayer. Wasserkraft AG bzw. in der Folge vom Eon-Konzern erhaltenen Brutto-Einnahmen (Vergütungen, sonstige Zuwendungen bei Bayernwerk und später bei Eon) incl. Angabe von Sitzungsterminen und –orten,
b) seiner Brutto-Einnahmen aus dem Landratsgehalt und der zusätzlichen Dienstaufwandsentschädigung seit 1996 bis heute,
c) seiner seit 1996 bis heute erhaltenen weiteren Nebeneinnahmen aus dem Amt des Landrates (aufgetrennt nach Zweckverbänden, Sparkassen Kelheim und Landshut, Landkreistag usw.)
enthalten sind.
Begründung:
1. Seit etlichen Monaten sind Politiker-Nebeneinkünfte (ausgelöst insbesondere durch die Stromkonzern-Nebeneinkünfte des damaligen CDU-Generalsekretärs Laurenz Mayer und die Konzern-Nebeneinkünfte vieler anderer hauptamtlicher Spitzenpolitiker) ein heißes Thema in der Öffentlichkeit. Im Rahmen der nachfolgenden Recherchenwelle auch der bayerischen Medien „zur politischen Landschaftspflege der Konzerne“ wurde (quasi als Nebenprodukt) von der Landkreispresse erforscht, dass auch der Kelheimer Landrat Nebeneinkünfte vom größten deutschen Stromkonzern bezieht.
2. Erst aufgrund von Nachfragen der Presse (nicht von sich aus), bestätigte Landrat Hubert Faltermeier den Medien den Umstand (s. Presseartikel vom 28.01. bzw. 02.02.05), dass er sich vom Eon-Konzern eine Nebentätigkeit in dessen Diensten mit € 2.900 jährlich bezahlen lässt.
Er verwies öffentlich darauf, dass „die Nebentätigkeit einstimmig vom Kreistag genehmigt sei, das dienstliche Interesse anerkannt und die Gehaltshöhe bekannt sei“. Diese Behauptungen von Landrat Faltermeier bedürfen der deutlichen inhaltlichen Richtigstellung. So wurde vom Kreistag keine Genehmigung für eine Tätigkeit beim Eon-Konzern (den Konzern gab es 1996 noch gar nicht) erteilt. Auch war dem Kreistag in der Genehmigungssitzung (wenige Tage vor Weihnachten 1996) weder die genaue Anzahl an Sitzungen, noch das dafür zu erhaltende Gehalt genannt worden.
3. Unabhängig von den oben genannten Widersprüchlichkeiten in der Argumentation von Landrat Faltermeier, sprechen nachfolgende weitere Gründe für eine Untersagung der Nebentätigkeit beim Eon-Konzern:
- 4 Jahre nach der Genehmigungserteilung (Übernahme Bayernwerk durch Eon im Jahr 2000) entstandene Interessenskollision des Amtes des Landrates mit einem sehr gut bezahlten Job bei einem zentralen Vertragspartner (Stromlieferant) des Landkreises Kelheim Es ist die dem Landrat unterstellte Verwaltung, die kraft Landratsweisung entscheidet, wann und ob dem Kreisausschuss Anregungen bezüglich des Strombezuges für die Landkreiseinrichtungen vorgelegt werden.. Selbst wenn rein juristisch keine zwingende Unvereinbarkeit des Amtes des Landrates mit seiner Eon-Tätigkeit vorhanden ist, so denkt doch jeder Bürger an das alte Sprichwort: „Dessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe!“.
- Krasses, vor der aktuellen sozialen Situation (Hartz IV, Massenarbeitslosigkeit, vom Landrat persönlich angeregte und beschlossene Kürzung der Löhne von einigen Hundert Mitarbeitern des Landrates bei den Kreiskrankenhäusern) sogar unanständiges Verhältnis zwischen erbrachter Leistung und erhaltener Entlohnung (€ 2.900 für 2 Sitzungen).
- Hohe Sensibilität in der Bevölkerung gegenüber den zahlreichen Nebeneinkünften von ohnehin schon sehr gut mit Steuergeldern bezahlten hauptamtlichen Politikern. Landrat Faltermeier erhält laut Presseberichten zusätzlich zu seinem Landratsgehalt jährlich ca. € 27.000 aus Zweckverbänden und anderen Nebentätigkeiten (Vermeidung weiterer Politikverdrossenheit).
- Entgegen der Behauptung von Landrat Faltermeier besteht kein spezifischer Nutzen für den Landkreis Kelheim aus dem Nebenjob des Landrates beim Eon-Konzern. Das Argument des Landrates, dass er an zwei Sitzungen pro Jahr des Eon-Konzerns teilnehmen und dafür € 2.900 erhalten muss, um auf die Steuerung von Kraftwerken bei einer Hochwassergefahr für den Landkreis Kelheim einwirken zu können, ist an den Haaren herbei gezogen. Es ist geradezu widersinnig, weil der Kelheimer Landrat damit indirekt allen staatlichen Behörden vom Umwelt- über das Innenministerium bis hin zu den Bezirksregierungen und dem von ihm persönlich geführten Landratsamt (Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörde) ein Unfähigkeitszeugnis in Sachen behördlicher Einflussnahme bei Hochwassersituationen ausstellt.
4. Aus aktuellem Anlass (Presseberichterstattung über (strittige) Nebeneinkünfte des Landrates), soll die angeforderte Gesamttabelle den Dienstherrn in die Lage versetzen, erstmals in Ruhe und nicht nur in Form mündlicher Erklärungen oder einer Tischvorlage, sondern anhand einer persönlichen schriftlichen Erklärung des Landrates, sich ein genaues Gesamt-Bild von den verschiedenen Einnahmen des Wahlbeamten Faltermeier aus seinen Nebentätigkeiten (Eon und weitere) und ihrer Bedeutung im Vergleich zum Hauptamt machen zu können (Transparenz!). Dabei soll sich der Dienstherr (Kreistag) anhand von übersichtlichem und vollständigem Datenmaterial auch eigenes Bild über die sich aus der Höhe der Einkünfte eventuell ergebenden Abführungspflichten von Nebeneinkünften des Landrates an den Landkreis machen können. Bisher verfügen die Kreisräte zwar über Einzelkenntnisse zu bestimmten Einnahmen des Landrates (z. B. in der 2. Jahreshälfte 2004 monatliches Landrats-Grundgehalt in Höhe von € 7.311,79 plus monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von € 860,72), aber eben nicht über ein vollständiges Gesamtbild zur Beurteilung des Sachverhaltes.
5. Unserem Antrag legen wir in der Anlage zusätzlich eine rechtliche Kurzabhandlung von Kreisrat Peter-Michael Schmalz über die im Zusammenhang mit der Eon-Nebentätigkeit des Landrates entstandenen Probleme bei.
Appell:
Sollte der Kreistag wider Erwarten Landrat Faltermeier nicht sofort seine Nebentätigkeit beim Eon-Konzern untersagen, dann appellieren wir ersatzweise an Landrat Faltermeier, dass er ebenso wie der Bürgermeister der Gemeinde Haar bei München, seine Vergütung vom Eon-Konzern an den Landkreis vollständig abführt. Das Geld könnte dann für caritative Zwecke für die Ärmsten unserer Gesellschaft Verwendung finden (s. SZ-Bericht in der Anlage).
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Klaus Krumbacher Dr. Richard Pickl Peter-Michael Schmalz
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