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Pressemitteilung

"Mehr Demokratie wagen!"; hier: Antrag auf vorherige Bekanntmachung der Tagesordnungen der Sitzungen der politischen Gremien des Kreistages Kelheim auf der Homepage des Landkreises Kelheim (Internetbereitstellung) und im Amtsblatt des Landkreises Kelheim

Antrag von ÖDP-Kreisrat Peter-Michael Schmalz im Kreistag

Seit dem Jahr 2000 stellt unter anderem der Landkreis Regensburg alle seine Tagesordnungen von Sitzungen der Landkreisgremien in seine öffentliche Homepage ein (s. Homepage des Landkreises Regensburg unter www.regensburg-land.de/aktuelles). Außerdem veröffentlicht der Landkreis Regensburg seit Jahren die genannten Tagesordnungen im jedermann zugänglichen Amtsblatt des Landkreises Regensburg.

Der Landkreis Regensburg veröffentlicht grundsätzlich (bis auf wenige Ausnahmen) auch die Tagesordnungen der nicht-öffentlichen Sitzungsteile (s. Beispiele in der Anlage). Die Formulierung der Beratungspunkte der Gremien ist dabei so gewählt, dass zum einen dem öffentlichen Interesse auf Information der Bürgerinnen und Bürger über Art, Umfang und Inhalt der Tätigkeit der von Ihnen gewählten Mandatsträger und zum anderen dem Daten- und Persönlichkeitsschutz Betroffener genüge getan wird.

Ich erachte diese eben beschriebene Handhabung der Information der Bürgerinnen und Bürger (direkt per Internetabrufbarkeit oder mittelbar über die Presse) aus Sicht der repräsentativen Demokratie als vorbildlich und beantrage eine mit dem Landkreis Regensburg im oben genannten Sinn vergleichbare Handhabung der Veröffentlichung der Tagesordnungen der politischen Gremien des Landkreises Kelheim (Kreistag mit Ausschüssen).

Landauf landab sind immer wieder despektierliche Kommentare über Politiker zu hören, wie "die Politiker machen doch sowieso was sie wollen", oder "die Politiker karteln doch eh das Meiste im stillen Kämmerlein aus". Die Umsetzung der von mir beantragten stärkeren Öffentlichkeitsbeteiligung wäre ein Schritt zur Reduzierung dieser bedauerlichen aber doch zum Teil berechtigten und verständlichen skeptischen Haltung gegenüber der Politik allgemein.

Darüber hinaus appelliere ich an Sie, von vorneherein in stärkerem Ausmaß als bisher Sitzungsteile, die im Grenzbereich zwischen Öffentlichkeit und Nichtöffentlichkeit liegen (unter Wahrung der gesetzlichen Datenschutzanforderungen) öffentlich abzuhalten. Insbesondere denke ich dabei an alle Sitzungen mit Auftragsvergaben oder Positionsbestimmungen, die ohne weiteres fast durchgehend öffentlich (ebenso wie in den Gemeinden auch) abgehalten werden können.

Mir sind die Argumente für eine möglichst große Nicht-Öffentlichkeit von Sitzungen bekannt (man kann "freier" sprechen, der Einzelne steht nicht unter dem Druck einer direkten öffentlichen Kontrolle). Diese Argumente sind aber nur vordergründig stichhaltig. Entscheidend ist in einer lebendigen Demokratie vielmehr das Recht des Wahlvolkes (dem obersten Souverän in der Demokratie) auf Kenntnis von der Argumentation und vom Abstimmungsverhalten der von ihm gewählten repräsentativen Mandatsträger.

Nur so kann gewährleistet werden, dass die Wählerinnen und Wähler sich ein möglichst reales Bild von "ihren" Mandatsträgern machen und beim nächsten Wahltag den in ihren Augen tatsächlich "richtigen" Mandatskandidaten zu ihrem Mandatsträger wählen können.

Dies ist auch der Grund, warum das nachfolgende Argument für die Tendenz zur Nicht-Öffentlichkeit von Sitzungen, nämlich, dass die Abstimmungsergebnisse in einer nicht-öffentlichen Sitzung ohnehin im Anschluss an diese bekannt gegeben werden, falsch ist. Es wird zwar nach einer nicht-öffentlichen Sitzung das Ergebnis häufig (aber nicht immer) aktiv durch die Pressestelle oder den Landrat selbst bekannt gegeben. Die Geschäftsordnung untersagt es jedoch, dass das Abstimmungs- und Argumentationsverhalten der einzelnen Mandatsträger bekannt gegeben wird. Und genau hier liegt eben der Hund begraben!

Ich darf meine Intention in dieser Sache zusammenfassen mit den Worten: "Mehr Demokratie wagen bedeutet mehr Demokratie gewinnen!"

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