Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen

Pressemitteilung

Das Oberste Bayerische Verwaltungsgericht kippt das geplante Mega-Silo im Hafen Kelheim

Inhaltliche und rechtliche Argumentation von ÖDP-Kreisrat Peter-Michael Schmalz zu 100% bestätigt

Presseinformation

 

Mit seiner Entscheidung vom 15.10.2010 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem von der Spedition Fichtl in Saal/Do. angestrengten Normenkontrollverfahren den neuen Bebauungsplan des Hafenzweckverbandes Kelheim-Saal bezüglich der Zulässigkeitserklärung von einem (oder mehreren) geplanten Hafensilos im Hafen Kelheim mit einer Höhe von bis zu 60 Meter als nichtig befunden.

 

Auf Wunsch der Firma Osterhuber hatte Landrat Faltermeier (FW) im Jahr 2006 im Hafenzweckverband gegen die Stimmen der Verbandsräte Peter-Michael Schmalz und Peter Buberger zunächst durchgesetzt, dass künftig im Hafen Kelheim-Saal ein Mega-Silo mit 83 m Höhe errichtet werden kann. ÖDP-Kreis- und Verbandsrat Peter-Michael Schmalz organisierte daraufhin u. a. eine öffentliche Informationsveranstaltung im Gasthof Aukofer in Kelheim, bei welcher er die Kelheimer Bevölkerung über die Dimension der von Landrat Faltermeier ins Bild setzte. Außerdem wurde in Zusammenarbeit mit weiteren Projektgegnern zahlreiche Unterschriften von Bürgern gegen dieses Silo-Projekt an Landrat und Hafenzweckverbandsvorsitzenden Faltermeier übergeben.

 

Der in der Folge entstandene Widerstand gegen dieses völlig überdimensionierte Projekt führte schließlich dazu, dass der Hafenzweckverband die Höhe des geplanten Silos auf 60 Meter reduzierte. Die Mitgliedsgemeinden Saal und Kelheim akzeptierten mit Mehrheitsbeschlüssen diese Silohöhe.

 

Im Gremium des Hafenzweckverbandes forderte Verbandsrat Peter-Michael Schmalz jedoch vergeblich, die Höhe des Silos auf maximal mit dem Landschaftsbild verträgliche 40 Meter Höhe entsprechend den Forderungen des Landesamtes für Denkmalschutz im Hinblick auf die Sichtachse von und zur Befreiungshalle zu reduzieren. Gegen seine Stimme (dieses Mal die einzige Gegenstimme) beschloss der Hafenzweckverband auf Antrag von Landrat Faltermeier mit den Stimmen von FW, CSU und SPD den neuen Bebauungsplan mit einer zulässigen Silohöhe von 60 m.

 

In seiner Entscheidung von gestern hat der VGH nach Auskunft seiner Pressesprecherin die Abwägung des Hafenzweckverbandes pro wirtschaftliche Interessen des Hafenbetriebes und gegen ein künftig schwer geschädigtes Landschaftsbild als fehlerhaft beurteilt. Dieser Urteilstenor entspricht zu 100% der Argumentation von Kreisrat (und Verbandsrat im Hafenzweckverband bis April 2008) Peter-Michael Schmalz. Originalton Peter-Michael Schmalz: "Das ist ein fachlicher und rechtlicher Sieg auf der ganzen Linie! Durch das Urteil wurde ein massiver Schaden für das Landschaftsbild des Kelheimer Tales, aber auch für den Tourismus abgewendet."

 

Mit freundlichen Grüßen

Peter-Michael Schmalz

ÖDP-Sprecher im Kreistag Kelheim

 

P.S.: In der Anlage liegt eine Seite der Kommunalwahlflugblattes der ÖDP aus dem Jahr 2008 bei. Aus diesem sind nähere Angaben mit dem jeweiligen Datum von Entscheidungen des Hafenzweckverbandes in der Silosache zu entnehmen.

Zurück