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Pressemitteilung

Antrag auf Erlass einer Informationsfreiheitssatzung/ Einführung von Akteneinsichtsrechten hier: Beschlussfassung über den noch offenen Antrag vom 15.01.06

Antrag von ÖDP-Kreisrat Peter-Michael Schmalz im Kelheimer Kreistag

Bereits am 15.01.06 hat die ÖDP im Kreistag Kelheim den Antrag auf Erlass einer Informationsfreiheitssatzung für den Landkreis Kelheim gestellt. Dieser Antrag war damals bayernweit der erste Antrag zum Erlass einer Infofreiheitssatzung auf Landkreisebene.

Sowohl die Regierung von Niederbayern als auch der Bayerische Landkreistag haben den damaligen ÖDP-Antrag geprüft und befunden, dass der Erlass einer Informationsfreiheitssatzung auf Landkreisebene grundsätzlich zulässig ist (zusätzlich wurden Ergänzungen zum beigelegten Satzungsentwurf gegeben).

Die Auffassung über die grundsätzliche Zulässigkeit deckt sich darüber hinaus z.B. auch mit der Stellungnahme der Fachanwaltskanzlei Wendler/Tremml München vom September 2006 und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes.

Gleichwohl haben die Vertreter von CSU, SPD, FW und SLU in der vorberatenden Sitzung des Kreisausschusses vom 21.03.06 auf Empfehlung von Landrat Faltermeier beschlossen, dass der ÖDP-Antrag abgelehnt wird. Neben einer inhaltlichen Ablehnung wurde auch ins Feld geführt, dass eventuell vom Bayerischen Landtag ein bayernweit geltendes Informationsfreiheitsgesetz eingeführt werden soll und sich damit der Erlass einer Satzung auf

Landkreisebene erübrigen würde.

Aufgrund der damaligen Aussage von MdL Neumeyer, dass die

CSU im Landtag den Erlass eines Informationsgesetzes plane, hat ie ÖDP mit Schreiben vom 22.03.07 ihr Einverständnis erklärt, dass der ÖDP-Antrag nicht in der eigentlich für den Satzungserlass zuständigen

Plenumssitzung des Kelheimer Kreistages am 10.04.06 behandelt wird, sondern vorerst bis zu einer Entscheidung im Bayer. Landtag zurück gestellt wird. Wörtliches Zitat aus dem ÖDP-Schreiben vom 22.03.07:

"Für den Fall, dass im Landtag keine greifbare Stärkung der Bürgerrechte per bayernweitem Gesetz zustande kommt, erachten wir es als notwendig und sinnvoll, dass dann im Kreistagsplenum über unseren Antrag mit dem Ziel einer landkreisweiten normativen Fixierung, Präzisierung und Stärkung der Bürgerrechte inhaltlich beraten und beschlossen wird."

Bereits vor mehreren Monaten hat die CSU im Bayer. Landtag entgegen den Erwartungen vieler Bürger "kalte Füße bekommen" und den Erlass eines Landesgesetz zur Stärkung der Bürgerrechte, sprich ein Landesinformationsfreiheitsgesetz, abgelehnt. Dieser demokratische Rückschritt

ist sehr bedauerlich, weil z. B. auf EU-Ebene Richtlinien zur Stärkung der Auskunftsrechte für die Bürger

bestehen, oder z.B. auch auch Bundesebene seit Januar 2006 das Bundesinformationsgesetz, welches jedem Bürger gesetzlich garantierte und definierte Auskunftsrechte (die eben nicht vom Gutdünken eines Behördenleiters abhängig und weiter reichend als bisherige Ermessensspielräume sind) gegenüber

Bundesbehörden gibt.

Noch länger besteht auf Bundesebene bereits das Umweltinformationsgesetz, welches im Umweltbereich sogar bayerische Behörden zur Auskunft gegenüber Dritten verpflichtet, auch wenn diese nicht unmittelbar betroffen sind (s.z.B. verpflichtende Detail-Auskunft an Bürger in Sachen Umwelteinflüsse durch die Bituminierungsanlage Riedenburg). Außerdem haben etliche deutsche Bundesländer bereits (entgegen vieler "Warnungen"

von Politikern) erfolgreich Landesinformationsgesetze (Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein, NRW) eingeführt (s. hierzu auch Schreiben des Bayer. Landkreistages vom 01.03.2006).

Zwischenzeitlich hat die CSU im Passauer Stadtrat nach vorheriger Ablehnung eines dortigen ÖDP-Antrages zum Erlass einer Informationsfreiheitssatzung, nun einen solchen eigenen Antrag mit identischer Zielrichtung unter CSU- Logo eingebracht. Interessanter Weise passierte nun dieser CSU-Antrag am 17.09.07 einstimmig den vorberatenden Verwaltungsausschuss der Stadt Passau. Dieser Vorgang der Kehrtwende der CSU löste eine bayernweites Echo in den Medien aus (s. hierzu

auch Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 21.09.07).

Leider wurde unser noch offener Antrag für den Kreistag bis heute noch nicht wieder auf die Tagesordnung einer Sitzung gesetzt. Mit diesem Schreiben beantragt die ÖDP im Kreistag Kelheim daher (unter Bezugnahme auf den immer noch offenen ÖDP-Antrag vom 15.01.06):

1. Die unverzügliche Beratung und den Beschluss über den

Erlass einer Informationsfreiheitssatzung auf Landkreisebene im Kreisausschuss und im Kreistagsplenum als dem für den Satzungsbeschluss zuständigen Gremium

In der Anlage übersenden wir sowohl den Satzungsentwurf vom 15.01.06 als auch den Satzungsentwurf des Verwaltungsausschusses der Stadt Passau vom 17.09.07

Nachfolgend noch eine Zusammenfassung unserer Argumente für die Informationsfreiheitssatzung:

Informationsfreiheit ist ein demokratisches Kontroll- und Mitgestaltungsrecht für alle Bürger. Wo Informationsfreiheit besteht, haben Bürger ein allgemeines Einsichtsrecht in die Akten der öffentlichen Verwaltung. Dadurch werden die Informationen, die in den Behörden vorliegen, das was sie eigentlich sein sollen: öffentliche Informationen, die allen Bürgern gehören. Das Prinzip der Öffentlichkeit der Verwaltung tritt an die Stelle des traditionellen Amtsgeheimnisses.

Informationsfreiheit steht im Einklang mit Recht und Gesetz.

Schutzbestimmungen anderer Gesetze, wie etwa dem Datenschutz, bleiben gewahrt. Denn es geht keinesfalls darum, das Privatleben eines Bürgers oder

Firmengeheimnisse auszuforschen. Deshalb sind auch die Bereiche, in denen es keinen allgemeinen Zugang zu Informationen geben kann,

klar definiert.

In über 60 Ländern der Welt existieren solche Informationsfreiheitsgesetze. Seit 1. Januar 2006 ist auch in Deutschland das neue Informationsfreiheitsgesetz in Kraft. Nicht mehr die Geheimhaltung amtlicher Informationen ist nun die Regel, sondern ihre allgemeine Zugänglichkeit. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat Zugang zu den amtlichen Informationen, es sei denn, es liegen im Einzelfall spezielle Ausschluss- oder Beschränkungsrechte vor. Nicht mehr der Zugang zu den Informationen der

Behörden ist an Bedingungen geknüpft, sondern deren Geheimhaltung. Der Staat muss begründen, warum er Unterlagen nicht herausgibt, nicht der Bürger, warum er sie haben will.

Bisher haben die Länder mit Landesinformationsfreiheitsgesetzen nur positive Erfahrungen gemeldet. Keine einzige Verwaltung ist unter einer „Anfrageflut“ zusammengebrochen.

Den Kommunen (Gemeinden und Landkreisen) steht es frei, für ihren eigenen Wirkungskreis im Rahmen der Selbstverwaltung kommunale

Informationsfreiheitssatzungen zu beschließen. Der vorliegende Antrag schließt eine Auskunftspflicht aus, soweit die Informationen nach einem Gesetz geheim gehalten werden müssen, oder soweit es sich bei den Informationen um Geheimnisse Dritter, insbesondere zum persönlichen Lebensbereich gehörende

Geheimnisse sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, handelt.

Mit freundlichen Grüßen

Peter-Michael Schmalz, Kreisrat
Sprecher der ÖDP im Kreistag Kelheim

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