Pressemitteilung
Anfrage an die Kommunale Rechtsaufsicht für den Landkreis Kelheim, ob haushaltsrechtliche Vorgaben seitens Landrat Dr. Faltermeier missachtet wurden
Initiative der drei ÖDP-Kreisräte im Kelheimer Kreistag
Regierung von Niederbayern
Kommunale Rechtsaufsicht
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Betreff: Haushalt 2004 des Landkreises Kelheim;
hier: Anfrage an die Kommunale Rechtsaufsicht für den Landkreis Kelheim, ob haushaltsrechtliche Vorgaben seitens Landrat Dr. Faltermeier missachtet wurden.
Bezug und Auslöser der Anfrage: Vorwurf der Rechtswidrigkeit der Haushaltsführung 2004 durch Landrat Dr. Faltermeier, erhoben seitens Bürgermeister, Kreisrat und Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses des Kreistages Kelheim, Franz Kiermaier, in der öffentlichen Kreistagssitzung vom 10.04.06
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Kreistagssitzung am 10.04.06 stand die Feststellung der Jahresrechnung 2004 und die Entlastung der von Landrat Dr. Faltermeier verantwortlich geleiteten Haushaltsführung 2004 an. Im Rahmen dieser Tagesordnungspunkte kam es zu einem bisher einmaligen Vorgang im Kreistag Kelheim. Franz Kiermaier, Kreistagsmitglied, Mitglied der zweiköpfigen Prüfungsgruppe des Kreistages Kelheim für die Landkreisverwaltung, Verwaltungsgemeinschaftsvorsitzender und langjähriger Bürgermeister von Siegenburg, warf Landrat Faltermeier schwere Versäumnisse, Fehleinschätzungen und Rechtsverstöße im Zusammenhang mit der Abwicklung des Haushaltes 2004 vor. Sie gipfelten darin, dass der Rechnungsprüfer feststellte, dass im Jahr 2004 trotz der frühzeitig zu erkennenden massiven überetatmäßigen Defizite (ca. 1 Million Euro, insbesondere bei den Kreiskrankenhäusern), es von Landrat Faltermeier rechtswidrig unterlassen worden war, rechtzeitig im laufenden Jahr den Kreistag über diese dramatische Entwicklung zu informieren, bzw. einen Nachtragshaushaltentwurf mit der Möglichkeit zur Diskussion und Fristen wahrenden Entscheidung über das weitere Vorgehen dem Plenum vorzulegen.
Dieser ca. 15 Minuten dauernde, engagierte und detaillierte Vortrag des Kollegen Kiermaier hatte beim Landrat nur die Bemerkung zur Folge dass er "die Diskussion hierüber nicht vertiefen möchte". Diese flapsige Bemerkung des Landrates war offensichtlich nicht geeignet, den Vortrag von Kreisrat Kiermaier zu entkräften. So kam es auch, dass immerhin 11 Kreisräte verschiedener Fraktionen des insgesamt völlig überraschten und verdutzten Kreistagsplenums (die überraschten Gesichter gab es übrigens bei allen Fraktionen) eine nachträgliche Genehmigung des außerplanmäßigen Ausgaben 2004 durch den Landrat verweigerten.
Besonders pikant wird der ganze Vorgang dadurch, dass der Nachtragshaushalt spätestens zum 31.05.04 hätte beschlossen werden müssen (nur bis zu diesem Datum war es haushaltsrechtlich möglich, eine eventuell notwendige Kreisumlagenerhöhung zu beschließen). Spätestens 2 Wochen vor der Landratswahl am 13. Juni 2004, hätte somit, unter Zugrundelegung der Fakten von Rechnungsprüfer Kiermaier, der sich zur Wiederwahl stellende Landrat seine schweren Fehlkalkulationen gegenüber dem Wähler einräumen müssen. Dies hatte er, wie hinreichend bekannt ist, nicht getan, sondern vielmehr genau das Gegenteil. Auf zahlreichen Wahlveranstaltungen hatte er den Wählern vor Ort und den Medien dargelegt, dass "bei den Kreiskrankenhäusern Alles im grünen Bereich sei". Über diesen Umstand wurde mehrfach in der Presse berichtet.Da diese Aussage von Landrat Faltermeier offensichtlich nicht den Tatsachen entsprach (wie die Folgemonate belegten), wurde dieses Landratsgebaren auch massiv von MdL und Kreisrat Martin Neumeyer in der Landkreispresse, aber auch in Sitzungen des Kreisgremien, wie z. B in der Kreistagssitzung vom 24.10.05 kritisiert. Auf Seite 134 des Sitzungsprotokolles dieser Sitzung heißt es: "Ferner bemängelte Kreisrat Neumeyer, dass Landrat Dr. Faltermeier eine falsche Auskunft über die Befindlichkeiten der Kreiskrankenhäuser an Jürgen Eichinger gegeben hatte."(Anmerkung: Dieser Vorwurf von MdL und Kreisrat Neumeyer bezog sich konkret auf eine Wahlveranstaltung von Landrat Faltermeier im Jahr 2004 in Bad Abbach).
Die ÖDP im Kreistag Kelheim möchte angesichts dieser doch gravierenden Vorwürfe seitens des Rechnungsprüfers der CSU und der grundsätzlichen Bedeutung der Sache für die praktische Ausübung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufsichts- und Kontrollpflicht der Kreistages über Landrat Faltermeier von der Rechtsaufsichtsbehörde wissen:
1. Sind die vom Rechnungsprüfer Franz Kiermaier getroffenen Feststellungen in der letzten Kreistagssitzung vom 10.04.06 bezüglich der Rechtswidrigkeit der Haushaltsführung von Landrat Faltermeier im Jahr 2004 richtig?
2. Hätte Landrat Faltermeier eine Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2004 dem Kreistag noch vor dem Landratswahltermin vorlegen, oder zumindest den Kreisausschuss bzw. den Kreistag rechtzeitig vor Fristschluss zum Erlass einer Nachtragssatzung am 31.05.04 über die dramatische Lage informieren und um Positionierung bitten müssen, damit der Kreistag sein Budgetrecht rechtzeitig und uneingeschränkt ausüben kann.
3. Sieht die Regierung Anlass, von Landrat Faltermeier eineStellungnahme zu den Vorwürfen einzuholen?
4. Welche Konsequenzen/Hinweise seitens der Regierung ergeben sich für die künftige laufende Haushaltspolitik von Landrat Faltermeier -und in der Folge hiervon- für seinen Dienstherrn, den Landkreis Kelheim, sprich das Kreistagsplenum.
Hinweis: In der Landkreispresse (s. z. B. MZ vom 12.04.06 mit der Überschrift "Katastrophale Entwicklung") wurde dieser bisher einmalige Vorgang in der Kreistagsgeschichte auch öffentlich aufgegriffen.
Mit freundlichen Grüßen
per e-mail
Peter-Michael Schmalz, Dr. Klaus Krumbacher, Dr. Richard Pickl